Interview: Gründer im Ausland

Wie sich Unternehmer bei der Expansion verzetteln

Jens Tönnesmann
Der Anwalt und Startup-Experte Konstantin Ewald erklärt, welche rechtlichen Fallstricke junge Unternehmer bei der Expansion ins Ausland beachten müssen.

Foto: Michael Kvakin/Fotolia

Herr Ewald, nur wenige Gründer etablieren sich im Ausland. Warum?

Ewald: Heutzutage ist es leicht, Kunden im Ausland zu bedienen – vor allem für Internet-Startups, auf deren Plattformen von überall zugegriffen werden kann. Klar, dass manche Gründer ihre Produkte von Anfang an in mehreren Ländern anbieten. Aber wer zu früh internationalisiert, läuft Gefahr, sich zu verzetteln.

Das müssen Sie erklären.

Startup-Experte Konstantin EwaldFoto: Osborne Clarke
Es kostet nicht nur Geld, seine Produkte in aller Welt anzubieten. Jeder Markt hat seine Eigenheiten: Kunden mit unterschiedlichen Vorlieben, Mitbewerber mit mehr Energie und nicht zuletzt ein Rechtssystem mit eigenen Tücken. Also lieber einen Gang zurückschalten, erst mal in Deutschland ein funktionierendes Angebot aufbauen und dann Schritt für Schritt expandieren – zunächst nach Österreich und in die Schweiz, wo das Rechtssystem dem deutschen ähnlich ist.

Gibt es innerhalb Europas denn noch nennenswerte rechtliche Hürden?

Es ist einfach wie nie, von Deutschland aus Geschäfte in ganz Europa zu machen. Risiken gibt es trotzdem: Wer beispielsweise von Deutschland aus Kunden in Europa bedient, unterliegt automatisch dem Verbraucherschutzrecht in deren Heimatländern. Ein Beispiel: In Deutschland kann man seine Online-Einkäufe zwei Wochen lang widerrufen – für Kunden aus anderen europäischen Ländern gelten ganz andere, sehr unterschiedliche Fristen.
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