Interview

Wenn der Chef gruschelt

zeit.de
Was sollte drinstehen?Hier muss nach Branche differenziert werden. Natürlich muss eine Bank, die mit besonders sensiblen Informationen und Daten zu tun hat, restriktiver mit der Thematik umgehen, als beispielsweise eine PR- oder Marketingagentur, die an einer Öffnung gegenüber den sozialen Medien aus meiner Sicht nicht mehr vorbeikommen. Für elementar halte ich, dass die arbeitsvertraglich ohnehin geltenden Grenzen noch einmal deutlich gemacht werden – beispielsweise die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.Sinnvoll sind sicher auch klare Regeln, inwieweit der Einsatz von Social Media während der Arbeitszeit überhaupt zulässig ist. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Punkte, angefangen von Hinweisen zur Netikette im Internet, über den Datenschutz, urheber- und haftungsrechtlichen Fragen, bis hin zum Thema Datensicherheit, welches aufgrund der Viren- und Trojanergefahren immer wichtiger wird. Als ergänzende Maßnahmen können auch Schulungen sinnvoll sein.Wie können Mitarbeiter durch den Gebrauch von Social Media mit dem Wettbewerbsrecht in Konflikt geraten?Ein Fall ging vor einiger Zeit durch die Medien: In einem osteuropäischen Land hatte ein großer Telekommunikationsanbieter technische Problemen. Die Schwierigkeiten nahm ein konkurrierendes Unternehmen zum Anlass, über den eigenen Twitter-Account zu verkünden, dass der Wettbewerber zur Unterstützung jederzeit gerne auf sie zukommen könne. Das war natürlich unterhaltend gemeint, würde in Deutschland aber wohl die Grenzen des wettbewerbsrechtlich Zulässigen überschreiten.Hier wurde aber über den Firmanaccount getwittert?Ja, insbesondere das Personal, welches entsprechende Kanäle wie Twitter, Facebook & Co bedient, sollten hinsichtlich der rechtlichen Grenzen besonders geschult sein. Ansonsten empfehlen wir auch in die Richtlinien einen Hinweis aufzunehmen, dass Mitarbeiter, wenn sie einem Unternehmen klar zuzuordnen sind, deutlich machen müssen, dass es sich bei ihren Äußerungen um ihre private Meinung handelt und nicht die des Unternehmens.Es geht also um Eigenverantwortung. Trotzdem klingt es, als würden die Unternehmen  mit solchen Vorgaben drastisch in das Privatleben eingreifen.Ein zu starker Eingriff in das Privatleben ist unzulässig. Tatsächlich hat ein großes IT-Unternehmen Richtlinien veröffentlicht, in denen Mitarbeitern Vorschriften für die private Kommunikation gemacht werden sollen. Hier meine ich, dass eine Grenze überschritten worden ist.Wo liegt denn der Vorteil dieser Richtlinien – für Arbeitnehmer und für Arbeitgeber?Sie sorgen für Klarheit beim Umgang mit sozialen Netzwerken. Sie machen klar, was erlaubt ist und was nicht. Strikte Verbote sind keine Lösung. Die Erfahrung zeigt, dass bei einer bewussten Herangehensweise und einem Mindestmaß an Medienkompetenz bei den Mitarbeitern etwaige Risiken kontrollier- und kalkulierbar sind und so die Vorteile der Vernetzung weit überwiegen.(Zuerst erschienen auf Zeit Online)Lesen Sie mehr zum Thema "Arbeitsrecht":
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Dieser Artikel ist erschienen am 16.07.2010

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