Ratgeber

Wann bekomme ich Arbeitslosengeld?

Sindy Heyn/ Zeit.de
In der Zeit der Arbeitslosigkeit kann die Selbstständigkeit im Rahmen einer Nebenbeschäftigung weiterhin ausgeübt werden, wenn der wöchentliche Zeitaufwand weniger als 15 Stunden beträgt. Bei umfangreicheren Aufträgen können sich Freiberufler für den entsprechenden Zeitraum bei der Arbeitsagentur abmelden. Dann gelten weder Arbeitszeit- noch Einkommensgrenzen, jedoch zahlt die Arbeitsagentur für diese Zeit in der Regel auch keine Beiträge zur Sozialversicherung. Das heißt: Gegebenenfalls müssen sich die Freiberufler für einzelne Tage freiwillig krankenversichern. Wer das nicht tut und erkrankt, riskiert ohne Versicherung dazustehen.Bei einer kurzzeitigen Unterbrechung der Arbeitslosigkeit von bis zu sechs Wochen müssen Freiberufler nicht erneut das aufwendige Antragsprozedere durchlaufen. Das Arbeitslosengeld wird anschließend automatisch weitergezahlt.Beispiel 3: Kurzzeitige Unterbrechung der ArbeitslosigkeitFrau Blume ist derzeit arbeitslos und hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld bis Ende 2010. Sie erhält einen Auftrag für eine freiberufliche Tätigkeit für den Monat Mai und bekommt dafür 2000 Euro. In dieser Zeit meldet sie sich von der Arbeitsagentur ab. Ab dem 1. Juni bekommt sie wieder Arbeitslosengeld. Das Einkommen aus dem Mai wird nicht angerechnet. Außerdem verlängert sich ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld um einen Monat und endet erst am 31. Januar 2011.Frage: Ich wurde bereits durch die Arbeitsagentur für die Aufnahme einer Selbständigkeit gefördert. Wann kann ich erneut eine Förderung erhalten?Wer arbeitslos ist – und die Förderung liegt zwei Jahre zurück – dann ist es möglich, Leistungen für eine Existenzgründung zu beantragen, soweit die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Maßgeblich ist der Tag, an dem das letzte Mal ein Existenzgründungszuschuss gezahlt wurde.Beispiel 4: Erneute Förderung der SelbständigkeitHerr Wolf hat vom 1. Januar 2008 bis 31. März 2009 einen Gründungszuschuss erhalten. Die 24-monatige Ausschlussfrist beginnt am 1. April 2009 und endet am 31. März 2011. Er kann also frühestens erst wieder am 1. April 2011 eine Förderung erhalten.(Zuerst erschienen auf ZEIT ONLINE)
Dieser Artikel ist erschienen am 09.03.2010

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