Entlassungen

Tipps für das Kündigungsgespräch

Liane Borghardt, wiwo.de
Eine Viertelstunde – dann ist es vorbei: Die Kündigung ist ausgesprochen. Was aber kommt beim Kündigungsgespräch auf Vorgesetzte und Mitabeiter zu?

Foto: G. Altmann/Pixelio

1. Wer sollte das Trennungsgespräch führen?

Trennungsgespräche sind immer Chefsache. Ob eine Kündigung als fair empfunden wird, hängt in erster Linie vom Schneid der bisherigen Führungskraft ab, dem Mitarbeiter die Entscheidung persönlich mitzuteilen – und nicht etwa durch einen Dienstleister oder gar per Post. Außerdem: Der direkte Vorgesetzte kennt den Betroffenen und seinen privaten Hintergrund am besten. Womöglich hat er bereits diverse Jahres- oder Kritikgespräche mit ihm geführt. Dadurch kann er sich ohnehin besser auf den Mitarbeiter einstellen.

Ein Personalverantwortlicher, der sich mit arbeitsrechtlichen Fragen auskennt und erfahren in schwierigen Mitarbeitergesprächen ist, sollte allerdings ebenfalls anwesend sein – im Zweifel auch als Zeuge.

2. Wo sollte das Gespräch stattfinden?

Glaskasten und Großraumbüro verbieten sich schon aus Gründen der Diskretion. Ebenfalls tabu: ein "Exekutionstag", in dem ausschließlich Trennungsgespräche geführt werden, etwa weil mehrere Kollegen auf einen Schlag entlassen werden sollen. Geeignet ist vor allem das Büro des Vorgesetzten – aber ohne Störungen durch Telefonklingeln oder Kollegen! Die Sitzordnung sollte nicht "konfrontativ" sein: Führungskraft und Mitarbeiter sitzen sich also nicht gegenüber, sondern über Eck.

Sämtliche für das Gespräch relevanten Unterlagen wie der Arbeitsvertrag, die Personalakte oder Betriebsvereinbarungen sollten bereitliegen.
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