Arbeitserlaubnis

Regierung erleichtert Zuzug für ausländische Fachkräfte

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Die Weichen für die erleichterte Zuwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten sind gestellt. Das Bundeskabinett hat die EU-Richtlinie für die Blue Card gebilligt.

Foto: Hero/Fotolia

Das lange Warten

Die Bundesregierung hat die EU-Richtlinie für die "Blaue Karte EU" (Blue Card) gebilligt. Die Karte ist eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Fachleute aus Nicht-EU-Ländern und soll helfen, dem Fachkräftemangel zu begegnen.

Unternehmen, die im Nicht-EU-Ausland Fachkräfte suchen, müssen nun nicht mehr die Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit (BA) einholen.

Die sogenannte Vorrangprüfung – das ist der Nachweis, dass für den angebotenen Arbeitsplatz kein inländischer Bewerber zu finden ist – entfällt. Die Inhaber einer solchen Blauen Karte erhalten ein zunächst auf zwei Jahre befristetes Aufenthaltsrecht, das dann in eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis münden kann.

Hohe Erwartungen

Die Karte bekommt aber nur, wer einen Hochschulabschluss und einen Arbeitsvertrag mit einem Jahresgehalt von mindestens 44.000 Euro vorweisen kann. Für rund 60 sogenannte Mangelberufe in den Sparten Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik liegt die Schwelle bei 33.000 Euro.

Inhaber einer Blauen Karte können nach zwei Jahren ein Daueraufenthaltsrecht bekommen. Die Ehepartner der Blaue-Karte-Besitzer dürfen künftig auch in Deutschland arbeiten, ohne dass die Arbeitsagentur zustimmen muss.

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