Ein Mitarbeiter äußert sich negativ zur wirtschaftlichen Lage seiner Firma. Damit riskiert er es, gekündigt zu werden, sagt Rainer Rehwald. Der Arbeitsrechtler der IG-Metall erklärt, wann Arbeitnehmer schweigen müssen.
Herr Rehwald, derzeit wird vor dem Arbeitsgericht in Stuttgart der Fall eines Betriebsrats des Motorenherstellers Dietz verhandelt, der fristlos gekündigt wurde. Der Mann hatte sich in einem Fernsehinterview zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens geäußert. Das Unternehmen wirft dem Gekündigten geschäftsschädigendes Verhalten vor. Ist eine solche Kündigung rechtmäßig? Dieser Fall ist mir bekannt, aber nicht in allen Einzelheiten. Die Entscheidung wird das Gericht treffen. Generell kann man aber sagen: Grundsätzlich haben sich Arbeitnehmer zurückhaltend über ihren Arbeitgeber zu äußern. Man darf seinen Arbeitgeber nicht beleidigen, keine Schmähkritik üben und keine falschen Tatsachen behaupten. Wer in einem Interview behauptet, das Unternehmen sei pleite und das Unternehmen wird dadurch in seiner Kreditwürdigkeit geschädigt, macht sich unter Umständen schadensersatzpflichtig.Aber in diesem Fall war es ja ein Mitglied des Betriebsrates, das auch als solches befragt wurde. Genießen Betriebsräte nicht einen besonderen rechtlichen Schutz? Ja, das stimmt. Betriebsräte genießen besonderen Kündigungsschutz und sie haben eine besondere Schweigepflicht. Die Rechte und Pflichten sind in Paragraf 79 des Betriebsverfassungsgesetzes festgehalten. In Absatz 1 heißt es: "Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Betriebsrat bekannt geworden und vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet worden sind, nicht zu offenbaren und nicht zu verwerten. Dies gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Betriebsrat."Was genau ist denn ein Betriebsgeheimnis? Wo verlaufen da die Grenzen? Prinzipiell unterliegt alles das der Verschwiegenheit, was der Arbeitgeber ausdrücklich als solches benennt und was nicht offenkundig ist.Auch, wenn ein Arbeitnehmer sagt, das Betriebsklima sei schlecht? Wenn er es, sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, beweisen kann, nicht. Es gab den Fall eines Mitarbeiters, der sich in seinem Blog darüber beschwerte, dass in seinem Betrieb Rassismus Vorschub geleistet würde. Der Arbeitgeber wollte darlegen, dass – selbst wenn dies so sei und einzelne Mitarbeiter in seiner Firma sich rassistisch geäußert hätten – er dafür selbst nicht verantwortlich sei. Denn der Mitarbeiter hatte den Arbeitgeber mit der Person verwechselt. Letztlich gewann der Mitarbeiter aber beim BAG, weil das im Rahmen der Meinungsfreiheit gelegen habe.Und welche Äußerungen sind durch die Meinungsfreiheit gedeckt? Der Arbeitgeber muss auch Meinungsäußerungen akzeptieren, die ihm vielleicht nicht gefallen. So erhielt ein Auszubildender bei einem Autohersteller Recht. Er war vom Unternehmen nicht übernommen worden, weil er in einer Schülerzeitung für die Auszubildenden des Konzerns die Ausbildungsbedingungen kritisiert hatte. Er hatte aber keine Schmähkritik geäußert und auch keine Betriebsgeheimnisse ausgeplaudert.Wie sieht die rechtliche Lage eigentlich andersherum aus? Was können Arbeitnehmer tun, wenn der Arbeitgeber sich abfällig über sie äußert? Das geschieht meist in Zeugnissen. Da hat sich ja eine regelrechte Zeugnissprache entwickelt, in der Negatives angedeutet wird. Dagegen kann der Arbeitnehmer klagen. Paragraf 109, Absatz 2 der Gewerbeordnung verbietet Geheimzeichen im Zeugnis.Zur Person Rainer Rehwald ist Arbeitsrechtler der IG-Metall.(Zuerst erschienen bei ZEIT ONLINE)Lesen Sie mehr zum Thema "Arbeitsrecht": WM-Fieber im Büro: Worauf Sie achten müssen Änderungen im Arbeitsrecht
Deutschland ade: Unternehmen verlagern Produktion, Verwaltung und Forschung in alle Welt – weil Schwellenländer wettbewerbsfähiger werden und Manager durch Herkunft und Werdegang so weltoffene wie nüchterne Kalkulierer sind wie keine Generation vor ihnen.
Meterhohe Aktenstapel, Fotos von den Kindern, Spielfiguren aus Plastik: Schreibtische sind nicht nur nüchterne Arbeitsfläche, sondern Spiegel der Seele und unserer Gesellschaft. Weil unsere Arbeitswelt im Umbruch ist, wird der eigene Schreibtisch aber zum Auslaufmodell. Die Zukunft gehört flexiblen Arbeitsplätzen.
Lassen Sie sich von uns bei Ihrer Suche nach einer Trainee-Stelle helfen: Unser JobAgent findet für Sie alle diejenigen Trainee-Stellen, die zu Ihrem Studienabschluss passen. Jede Woche erhalten Sie eine individuelle Auswertung mit allen für Sie passenden Angeboten. Kostenlos!
Unternehmen aus Zukunftsberufsfeldern decken ihren Fachkräftebedarf am leichtesten in den drei Großstädten, während sie in München und Stuttgart händeringend danach suchen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Langzeitstudie von karriere.de.
Foto: G. Altmann/Pixelio
Über 350 Berufe jetzt in der karriere.de-Gehaltsdatenbank recherchieren:
Einstiegsgehälter, Profivergütungen, Gewinner und Verlierer:
• Wöchentlich erscheint der karriere.de- Newsletter mit den Themen der Woche aus den Bereichen Bewerbung, Unternehmen, Arbeitsrecht, Management, Gehalt, Studium, Weiterbildung und Arbeitsalltag.
• Monatlich erscheint der MBA-Newsletter mit den Trends und News aus dem Umfeld der Business Schools.
» Wenn Sie den karriere.de-Newsletter oder den MBA-Newsletter bestellen möchten, senden Sie uns eine E-Mail. Einfach hier klicken
Chancen und Risiken, Einstiegsoptionen, Perspektiven und gefragte Qualifikationen:
Die karriere.de-Analyse mit exklusiven Daten zu Stellenmarkt, Gehaltsentwicklung und Wettbewerb.