Arbeitsverträge

Kein Recht auf Festanstellung

Kerstin Dämon, wiwo.de
Glück für Arbeitgeber, Pech für Arbeitnehmer: Befristete Verträge beliebig oft zu verlängern verstößt nicht gegen EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof so entschieden.

Foto: Gabriele Rohde/Fotolia

Der 13mal verlängerte Zeitvertrag

Gegen befristete Arbeitsverträge lässt sich an sich nichts sagen: Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ermöglichen sie es Arbeitnehmern, flexibel zu reagieren. Und auch wenn ein Unternehmen erst neu gegründet wurde, ist eine solche Regelung sinnvoll.

Ungerecht behandelt gefühlt hat sich allerdings eine Frau, die trotz eines befristeten Vertrags von 1996 bis 2007 in der Geschäftsstelle des Kölner Amtsgerichts gearbeitet hat. Die Frau wurde jeweils als Vertretung für vorübergehend fehlende Mitarbeiter eingesetzt, beispielsweise für Kolleginnen im Erziehungsurlaub. Ihr Zeitvertrag ist 13 Mal verlängert worden.

Wer elf Jahre lang für ein und denselben Arbeitgeber tätig ist, sollte ein Recht auf Festanstellung haben, fand sie und klagte.

Die Klage

Das Bundesarbeitsgericht wies den Fall weiter an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dieser hat nun entschieden, dass mehrfach wegen Vertretungsbedarf befristete Arbeitsverträge auch dann erlaubt sind, wenn sich der Vertretungsbedarf als "wiederkehrend oder sogar ständig erweist".

Im Falle der Klägerin hat es sich um eine Befristung zur Vertretung gehandelt  – und die kann so lange verlängert werden, wie es Vertretungsfälle gibt. Damit kippt der EuGH das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 25.3.2009, 7 AZR 34/08), wonach die Gründe für eine weitere Verlängerung des Vertrages jedes Mal schwerer wiegen müssen.

  • Befristete Beschäftigung

    Guter Zeitvertrag, schlechter Zeitvertrag

    Viele befristet Beschäftigte leiden unter ihrem Arbeitsverhältnis auf Zeit. Andere sehen darin große Freiheit. Entscheidend ist das persönliche Sicherheitsgefühl

  • Arbeitsrecht

    Tipps für den Arbeitsvertrag

    Arbeitsvertrag

    Mit anziehender Wirtschaft wächst die Zahl der offenen Stellen. Eine gute Gelegenheit, sich einen neuen Job zu suchen. Doch ein neuer Arbeitsvertrag kann auch Fallen aufweisen. Wir geben 10 Tipps, wie man diese umgeht.

  • Kündigung

    Tiefpunkt als Motivation für neue Wege

    Jahrelang haben sie als Führungskräfte Teams angeleitet, Sonderprojekte gestemmt, unbezahlte Überstunden angehäuft – und plötzlich stehen sie auf der Straße: Wie junge Manager mit dem Verlust ihres Jobs umgehen.

Der jobturbo: eine suche - alle jobs

Themen im Überblick

Werden Sie eine Fair Company

Allgemeinbildung

Jetzt Neu: Die besten Vertriebsjobs

Die besten Trainee-Stellen

Karriere-Städteranking

Jobsuche + Bewerbung

Wer verdient wieviel?

Newsletter bestellen

Berufsreport