Geld-Tipps

Die Finanzen in den Griff bekommen

Katja Stricker
Stadtwechsel vergoldenWer für seinen neuen Job in eine andere Stadt ziehen muss, kann den Fiskus an den Umzugskosten beteiligen. Absetzbar sind neben den Kosten für die Möbelspedition oder den Kleintransporter auch Reisekosten für die Wohnungssuche, Gebühren für Inserate, den neuen Telefonanschluss und das Auto-Nummernschild. Halten sich die Kosten in Grenzen, ist es eventuell günstiger, die Umzugspauschale von 560 Euro für Ledige beziehungsweise 1 120 Euro für Verheiratete in Anspruch zu nehmen.
Berufseinsteiger sollten sich direkt für eine dauerhafte Bleibe in der neuen Stadt entscheiden und kein Übergangszimmer mieten. Einen solchen etappenweisen Umzug erkennt das Finanzamt nämlich nicht an und berücksichtigt nur den Einzug ins Übergangsheim. Deshalb: In den ersten Wochen zur Not lieber in einer günstigen Pension oder bei Bekannten unterkommen und dann direkt in die endgültige Wohnung ziehen.
Die Gebühren für den Makler kann ein Jobwechsler nur dann steuerlich geltend machen, wenn er in eine Mietwohnung zieht. Maklerkosten, die bei der Suche nach einer Eigentumswohnung anfallen, sind laut eines Urteils des Bundesfinanzhofes nicht absetzbar. Und zwar auch dann nicht, wenn sie für die Vermittlung einer vergleichbaren Mietwohnung ebenfalls angefallen wären. Grund: Die Gebühren zählen zu den Anschaffungskosten einer Immobilie und fallen damit nicht unter abzugsfähige Werbungskosten.

Fernbeziehung pflegen
Sie findet einen Job in der Heimatstadt Köln, ihn verschlägt es nach dem Studium nach Hamburg. Wer aus beruflichen Gründen eine Wochenendbeziehung führt und zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsort pendelt, kann sich vom Finanzamt einen Teil der Mehrausgaben zurückholen. Die so genannte doppelte Haushaltsführung können auch Unverheiratete geltend machen - zeitlich unbegrenzt.
Um die Kosten abzusetzen, muss der Pendler die Finanzbeamten überzeugen, dass der Lebensmittelpunkt auch weiterhin am Erstwohnsitz ist, weil dort Ehe- oder Lebenspartner wohnen. Wochenendpendler können dann sämtliche Kosten für die Zweitwohnung, wie Miete, Nebenkosten, Möbelkauf und Renovierung, sowie wöchentliche Fahrten nach Hause mit 30 Cent pro Kilometer ansetzen.

Freibeträge nutzen
Wer nicht bis zur ersten Steuererklärung auf eine Rückzahlung warten will, kann sich die voraussichtlichen Kosten etwa für die täglichen Fahrten zur Arbeit oder die doppelte Haushaltsführung bereits im laufenden Jahr als Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. So können Berufstätige sofort ihr Nettogehalt kräftig pushen.
Deadline für die Eintragung der Freibeträge ist in jedem Jahr der 30. November. Man verpflichtet sich allerdings, am Jahresende eine Steuererklärung zu machen, in der die wirklich angefallenen Kosten mit den eingetragenen Freibeträgen verrechnet werden.

Alles sammeln
Ab dem ersten Arbeitstag sollten Berufseinsteiger sämtliche Belege für ihre Steuererklärung horten - zur Not im Schuhkarton, besser im Ordner. Der Aufwand bringt's: 800 bis 1 000 Euro bekommt im Schnitt jeder Arbeitnehmer, der seine Steuererklärung abgibt, vom Staat zurück. Ein nettes Extra für den nächsten Urlaub. Wer mit seinen Werbungskosten über der Pauschale von 920 Euro liegt, spart mit jedem weiteren Euro Ausgaben Steuern. Die Pauschale knacken zum Beispiel Berufspendler, die täglich mehr als 15 Kilometer zur Arbeit fahren, allein mit ihren Fahrtkosten locker.
Sammeln sollte man Quittungen für Fachbücher, den zumindest teilweise beruflich genutzten Computer und Drucker für daheim, Sprach-, Computer- oder andere Fortbildungskurse. Auch Spenden, Steuerberatungsrechnungen und medizinische Kosten, wie Praxisgebühr, Goldinlays oder die neue Brille, sorgen für eine satte Steuererstattung. Auf dass am Jahresende netto mehr bleibt.
Dieser Artikel ist erschienen am 19.05.2008

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