Arbeitslosigkeit

Die Bedeutung von Hartz IV

Sindy Heyn / Zeit.de
Darf ich eine Nebentätigkeit aufnehmen? Wie viel darf ich dazuverdienen?Arbeitslosengeld I: Als Empfänger von Alg I dürfen Jobsuchende eine Nebentätigkeit ausüben, wenn diese weniger 15 Stunden in der Woche umfasst. Der Verdienst ist bis zu 165 Euro im Monat anrechnungsfrei. Das heißt: 165 Euro dürfen verdient werden; alles darüber hinaus wird vom Arbeitslosengeld I abgezogen. Wer aber bereits mindestens zwölf Monate lang vor der Arbeitslosigkeit eine geringe Beschäftigung ausgeübt hat, die fortgesetzt werden kann, bekommt einen höheren Freibetrag. Die Einkommensgrenze richtet sich dann nach dem durchschnittlichen Verdienst, der zuvor mit Job und Nebentätigkeit erwirtschaftet wurde.Arbeitslosengeld II: Hier gibt es keine Stundenbegrenzung. Es gilt, je mehr desto besser, um die Hilfebedürftigkeit zu verringern. Anders als das Alg I, ist das Alg II keine Versicherungsleistung für Arbeitslose, sondern eine Leistung an Bedürftige. Alg-II-Empfänger müssen daher nicht zwangsläufig beschäftigungslos sein. So erhalten auch Personen, die im Niedriglohnsektor arbeiten und von ihrem Lohn ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, aufstockend Alg II. Ein monatlicher Nebenverdienst bis zu 100 Euro wird nicht auf das Alg II angerechnet. Bei höheren Verdiensten staffelt sich der Anrechnungssatz prozentual je nach Höhe des Einkommens.Bekomme ich Zuschüsse, wenn ich mich selbständig mache?Arbeitslosengeld I: Sofern durch die Aufnahme einer Selbständigkeit die Arbeitslosigkeit beendet wird, gibt es einen Gründungszuschuss. Wichtig ist, dass es sich um eine Neugründung handelt und dass der Gründer zum Zeitpunkt der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch mindestens 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat. Der Gründungzuschuss wird in Höhe des Arbeitslosengeldes für eine Dauer von neun Monaten gezahlt. Zusätzlich werden 300 Euro für die Sozialversicherung gewährt, da Selbständige allein für die Sozialabgaben aufkommen müssen. Nach den neun Monaten können die Gründer, wenn sie Einkommen in dieser Zeit erwirtschaftet haben, für weitere sechs Monate die Pauschale von 300 Euro beantragen.Arbeitslosengeld II: Alg II Empfänger können bei Aufnahme einer Selbständigkeit durch ein Einstiegsgeld gefördert werden. Dies wird für maximal 24 Monate gewährt und beträgt meist die Hälfte des Regelsatzes des Alg II. Hierbei werden unter anderem die Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Größe der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.Habe ich Anspruch auf Urlaub?Auch Arbeitslose haben Anspruch auf 21 Tage Urlaub (oder auch Ortsabwesenheit) im Kalenderjahr unter Fortzahlung der Leistungen, dies gilt sowohl für Alg I als auch für Alg II Empfänger. Der Antrag sollte kurzfristig etwa eine Woche vor Antritt des Urlaubs gestellt werden.(Zuerst erschienen auf ZEIT ONLINE)
Dieser Artikel ist erschienen am 07.01.2010

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