Ein Sabbatical ist Risiko und Chance zugleich. Perspektiven ändern sich, Auszeitler bringen neue Ideen und frische Motivation mit. Damit es rechtlich korrekt zugeht und es auch mit dem Wiedereinstieg in den Job klappt, lesen Sie hier die wichtigsten Hinweise.
Erlaubnis Einen einklagbaren Anspruch auf ein Sabbatical haben Arbeitnehmer in Deutschland nicht. In einigen großen Unternehmen ist die Möglichkeit einer Auszeit mit Arbeitsplatzgarantie jedoch inzwischen in den Betriebsvereinbarungen vorgesehen. Doch auch dann kann der Chef immer noch Nein sagen, wenn die betrieblichen Erfordernisse dagegen sprechen.Finanzierung Es gibt verschiedene Modelle, die Auszeit finanziell zu gestalten. In einigen Unternehmen existieren Arbeitszeitkonten: Die dort angesammelten Überstunden oder Urlaubstage werden als Freizeit im Sabbatjahr ausgezahlt. Andere Firmen operieren mit Gehalts-splitting: Wer eine Auszeit plant, verzichtet im Voraus für eine bestimmte Zeit auf einen Teil seines Gehalts. Mit diesem eingesparten Anteil finanziert der Mitarbeiter seinen Ausstieg auf Zeit. Wer es sich finanziell leisten kann, kann natürlich auch unbezahlten Urlaub nehmen.Versicherung Nutzt der Mitarbeiter Gehaltssplitting oder Arbeitszeitkonten für sein Sabbatical, bleibt er über das Unternehmen versichert. Nimmt er dagegen unbezahlten Urlaub, muss er sich selbst um seine Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung kümmern. Allerdings fallen die Beiträge für freiwillig Versicherte oft niedriger aus, wenn in der freien Zeit keine Einkünfte erzielt werden. Wer ins Ausland reist, ist als Privatversicherter in der Regel ausreichend geschützt. Kassenmitglieder dagegen sollten zuvor den Versicherungsumfang genau klären und ihren Schutz gegebenenfalls im Wege einer Auslandsreise-Krankenpolice aufrüsten. Hilfreiche Informationen gibt es zum Beispiel bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland unter www.dvka.de.Wiedereinstieg Das alte Arbeitsverhältnis lebt nach der Rückkehr wieder auf, wenn der Mitarbeiter nicht komplett gekündigt hat. Über spezielle Sabbatical-Verträge können die Parteien vor Antritt des Sabbatjahres genau regeln, unter welchen Konditionen die Arbeit nach der Unterbrechung wieder aufgenommen wird. Wichtig ist dabei, einen Anspruch auf den alten Arbeitsplatz zu vereinbaren. Möglich ist darüber hinaus die Regelung eines Kündigungsverzichts während der Abwesenheit. Und wer seine Auszeit über sein Arbeitszeitkonto finanziert, sollte zudem auf einer Insolvenzversicherung des Kontos bestehen.
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Foto: G. Altmann/Pixelio
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